Kanzlei Rechtsanwalt Frank M. Schwarz - Esslingen

Kanzlei

Ich bin seit 26 Jahren in Esslingen am Neckar als Rechtsanwalt tätig. 1998 habe ich den Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. 2003 wurde ich als Notar bestellt.

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt zum einen Teil in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung meiner Mandanten in Rechtsstreitigkeiten aller Art, insbesondere auf den Gebieten

  • Arbeitsrecht einschließlich des Rechts der Geschäftsführer

  • Erbrecht einschließlich Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

  • Privates Bau- und Architektenrecht einschließlich der Honorarfragen von Architekten

  • Handelsvertreterrecht (insbesondere Provisions- und Ausgleichsansprüche)

  • Gesellschaftsrecht

 

Zu einem wesentlichen Teil berate und betreue ich meine Mandantschaft außergerichtlich in
der Durchführung eigener Projekte und deren Gestaltung sowie in der Abwicklung komplexer
Auseinandersetzungen und Prozesse.

Die Lösung der juristischen Probleme ist hierbei nur ein Teil des Ganzen. In gleichem Maße wichtig ist für
mich die Berücksichtigung der steuerlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die praktische
Umsetzbarkeit der angedachten Lösungen.

ARBEITSRECHT Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes stehe ich Ihnen ebenso für die Gestaltung von Arbeitsverträgen und damit zusammenhängenden Fragen, für Fragen des Kündigungsschutzes und des kollektiven Arbeitsrechtes sowie für eine Betreuung im Zusammenhang mit der Beendigung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen zur Verfügung.

ERBRECHT Hier gilt es, die Rechte des Erben ebenso zu wahren wie Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse sowie deren Ergänzung zu prüfen und ggf. streitig durchzusetzen. Des Weiteren berate ich in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ebenso wie prozessual bei der Prüfung ihrer Wirksamkeit.

GESELLSCHAFTSRECHT Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beantworte ich gern alle Fragen im Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Unternehmensform, der Gestaltung der maßgebenden Verträge (einschließlich Regelungen für die Geschäftsführung), sowie im Rahmen weiterer, hinweisender Entscheidungen. Auf der anderen Seite berate ich erforderlichenfalls auch im Rahmen einer Auseinandersetzung.

Des Weiteren bin ich als TESTAMENTSVOLLSTRECKER tätig.