Notariat

Als Notar unterliege ich der Pflicht zur Amtsbereitschaft und -ausübung und bin unparteiischer Sachwalter aller an der Beurkundung Beteiligten. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgrund meiner Verpflichtung zur Neutralität darf ich Angelegenheiten, die ich anwaltlich bearbeite, nicht als Notar tätig werden (Verbot der Vorbefassung).

Frank M. Schwarz im Besprechungszimmer
Frank M. Schwarz im Besprechungszimmer

Als Notar bin ich für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die sonstige Betreuung der Beteiligten auf allen Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierzu zählen insbesondere

  • Kauf- und Übertragungsverträge von Immobilien, Schenkungs- und Übertragungsverträge unter Einbeziehung von Nießbrauchs- und anderen Rechten
  • Gesellschaftsverträge, Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH, Gesellschafterbeschlüsse, Änderungen und Umwandlungen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts
  • die Gestaltung und Beurkundung von Testamenten sowie Ehe- und Erbverträgen
  • Erbbaurechtsverträge
  • die Bildung von und Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum
  • die Bestellung von Belastungen, wie Dienstbarkeiten, Reallasten und Grundpfandrechte
  • Vollmachten jeder Art und Schuldanerkenntnisse
  • Anmeldungen zu Registern (Handels- und Vereins-, Personengesellschafts- und Genossenschaftsregister)
  • General- und Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Lebensbescheinigungen, Vermögensverzeichnisse und Eidesstattliche Versicherungen
  • die Ausstellung von Bescheinigungen, die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften sowie die Beratung der Beteiligten
  • die Übernahme von Treuhand- und Verwahrungsgeschäften, soweit zur Durchführung des Auftrages erforderlich
Kanzlei Schwarz-Besprechungszimmer
Kanzlei Schwarz-Besprechungszimmer

Sowohl der elektronische Vollzug der beurkundeten Verträge wie auch die elektronische Anmeldung von Vorgängen zum Handels- und Vereinsregister werden von uns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zeitnah durchgeführt und in ihrem Ablauf gewährleistet.

Der Einsatz moderner Technik sowie die Anbindung an Dienstleister aller Art (z.B. Übersetzungsfirmen) gewährleisten ebenso wie die Mitwirkung meiner flexiblen und belastbaren Mitarbeiterinnen eine zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung aller Urkundsaufträge.

Zur Erstellung der erforderlichen Entwürfe sind Sie gebeten, die auf der Seite "Service" als Download verfügbaren Datenblätter zu bearbeiten und uns gern per Mail zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass mit der Rücksendung der Datenblätter ein für Sie kostenpflichtiger verbindlicher Auftrag zur Erstellung eines zur Beurkundung vorgesehenen Entwurfs verbunden ist. Sollte es nicht zu einer Beurkundung kommen, bin ich gesetzlich verpflichtet, den Entwurf zu berechnen. 

Es ist für uns selbstverständlich, dass Sie den nach bester Sorgfalt erstellten Entwurf vorab zur Prüfung erhalten, wobei wir ohne gegenteiligen Hinweis Ihrerseits davon ausgehen, dass dies per Mail erfolgen darf. 

Sofern der Entwurf, ggf. nach nochmaliger Überarbeitung, Ihre Zustimmung findet, kann danach ein Beurkundungstermin gern telefonisch auch kurzfristig vereinbart werden. 

Sie haben eine Rechtsangelegenheit zu klären?

Dann kontaktieren Sie uns!

Frank M. Schwarz
Rechtsanwalt und Notar 
Bahnhofstraße 21
73728 Esslingen am Neckar

Telefon: +49 (0) 711 - 490 957  - 80

oder schicken Sie uns eine Nachricht

 

Blick zum Fenster mb Kanzlei Schwarz-Besprechungszimmer
Blick zum Fenster mb Kanzlei Schwarz-Besprechungszimmer

Die von Ihnen gesuchte Dienstleistung ist hier nicht aufgeführt?

Dann treten Sie doch mit uns in Kontakt und teilen Sie uns Ihr Problem mit! Unsere Aufgabenbereiche sind so divers, dass wir nicht alle Dienstleistungen hier auflisten können!

Rufen Sie uns an: +49 (0) 711 - 490 957  - 80

ODER

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